Als Wahlarzt wird ein Arzt bezeichnet, der keinen Vertrag mit Krankenkassen besitzt. Es ist also keine Direktverrechnung mit den Kassen möglich. Nach Bezahlung der Honorarnote vergüten die Krankenkassen 80 % des Tarifes für vertragliche Leistungen. Abgesehen von der KFA-Wien (= Krankenfürsorgeanstalt der Wiener Gemeindebediensteten) werden bei mir von allen Kassen 80 % des Honorars, das ein Vertragsarzt der jeweiligen Kassa für die Leistung erhält, rückerstattet.
Aufgrund der geringeren Patientenzahlen im Vergleich zu einer Kassenpraxis kann für die Behandlung und Diagnostik mehr Zeit aufgewendet werden. Daher genug Zeit für:
Keine Abhängigkeit von Krankenkassen, daher Unabhängigkeit in der Wahl der Behandlungen und Untersuchungsmethoden!
Da meine Praxisstruktur auf einem zeitlich großzügig angelegten Bestellsystem beruht, gehören Wartezeiten in meiner Ordination zu den absoluten Ausnahmen! Spezielle Ausweichtermine für Notfälle garantieren auch Akutversorgungen in angemessener Zeit - ohne das bestehende Bestellsystem aus dem Gleichgewicht zu bringen. Für meine Patienten bin ich am Mobiltelefon jederzeit erreichbar.